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Vor Beginn zum Bauamt?   Statik?   Baugenehmigung?

Im Allgemeinen sollten Sie vor Errichtung eines Bauwerks (Pavillon, Überdachungen aller Art) mit dem für Ihr Baugebiet zuständigen Bauamt offene Fragen klären. Leider gibt es in allen Bundesländern Deutschlands unterschiedliche Richtlinien für die Erteilung bzw. Notwendigkeit einer Baugenehmigung.

Unsere Pavillons laufen im weitesten Sinn unter dem Begriff einer „Pergola“.
Da es das System erlaubt, die Plane jederzeit abzuhängen, gibt es kein fest verbautes Dach.
Somit besteht im Grunde keine Genehmigungspflicht, jedoch ist unter Umständen in einigen Bundesländern auch für eine Pergola eine Baugenemigung erforderlich.

 

Eine Pergola im Sinne des Bauordnungsrechts ist ein nach oben offener Laubengang, der dem Ranken von Pflanzen dient.
(Bayerischer VGH, Urteil vom 29.11.1977 – Nr. 323 I 74 -, BRS 32 Nr. 102; OVG NW, Beschluß vom 30.11.1992 – 7 B 4620 / 92)

 

Erfragen Sie die für Sie zutreffenden Einzelheiten bitte bei Ihrem zuständigen Bauamt vor Ort.
Folgende Fragen sollten Sie mit dem Bauamt geklärt werden:

  • Welcher Platz steht Ihnen für den Bau zur Verfügung?
  • Welcher Raum auf Ihrem Grundstück ist überhaupt nutzbar?
  • Sind Sie bauvorlageberechtigt?
  • Beim Bauamt ist festzustellen, ob die vorgesehene Konstruktion genehmigungspflichtig ist. Empfehlenswert ist ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
  • Bei der Errichtung direkt am angrenzenden Grundstück sind die vorherige Abstimmung mit dem Nachbarn und dessen Zustimmung nötig. Ein Bauantrag mit Statischer Berechnung ist nicht überall erforderlich. Erkundigen Sie sich vor dem Kauf bei Ihrer Baubehörde!

 

Bei Schnee ?

Zu beachten ist ebenso, daß wir keine Schneelastfähigkeit gewährleisten. Im Winter sollten Sie die Plane daher zusammenhängen, bzw. einlagern.

 

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